Berufsunfähigkeitsversicherung
Möchten Sie nicht auch, alles was Sie sich hart erarbeitet haben, nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft genießen?
Doch es gibt auch Regentage. Auch Ihr "Haus des Lebens" ist vielen Gefahren ausgesetzt. Zum Beispiel durch einen schweren Unfall oder durch eine Krankheit können Ihre Ziele und Wünsche, unter Umständen Ihr ganzes Leben, aus den Fugen geraten.
Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen - die Folgen sind fatal!
Die gesetzlichen Versicherungen hat Ihre Leistungen ab 01.01.2001 stark gekürzt/ reduziert!
+ Was ist neu?
Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeit entfällt - dafür wird eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abgestellt, d.h. die Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinn erhalten ab 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen . Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Außerdem, wird auch für die über 40-jährigen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Die gesetzliche Absicherung ist zu gering!
+ Auf was sollten Sie bei einer privaten Vorsorge achten?
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Leistungen entscheidend!
Viel zu viele Gesellschaften, haben Klauseln in Ihren Bedingungen, die Sie als Kunden schlecht stellen und zu einem Leistungsausschluss führen können! Diese Klauseln und Bedingungen sind für Sie als Laien schwer erkennbar bzw. werden allzu oft überlesen!
In einem solchen Fall, profitieren nicht Sie, als Kunde von der Versicherung, sondern einzig und allein der Versicherer!
Lassen Sie Ihre bestehenden Bedingungen von uns als Fachmann überprüfen!
BEI UNS BEKOMMEN SIE EIN GUTES PREIS-LEISTUNGSVERHÄLTNIS
Besondere Bedingungen und Klauseln: (ausgewählte, nicht alle)
Einmal versichert - immer versichert. Ein Wechsel in schadenträchtigere Berufe oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nach Vertragsabschluss muss nicht angezeigt werden. Auch wer seinen Beruf aufgibt, bleibt weiter versichert; Hausfrauen und Hausmänner behalten einen Leistungsanspruch.
Auf die abstrakte Verweisung muss verzichtet werden. (Ansonsten ist es möglich, dass die Gesellschaft Sie auf eine andere berufliche Tätigkeit verweist. Dabei ist es unabhängig ob Sie überhaupt diese Arbeit ausüben möchten oder Arbeit finden.)
Berufsunfähigkeit sollte gegeben sein, wenn die versicherte Person
voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, so wie Sie zu gesunden Tagen ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann.
(wenn nur Beruf steht, ist nicht die wirklich zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit gemeint, sondern der Beruf, egal wie er ausgestaltet war)
Keine Vertragsärzte (Oder gehen Sie gern zu dem Arzt der "Sorglos-Versicherung"?)
Versicherung von Auszubildenden, Studenten bis 1000€ monatlich
Weltweiter Versicherungsschutz
Verzicht auf Beitragserhöhungen während der Laufzeit der Versicherung
100% Berufsunfähigkeits-Leistung bereits ab einem Pflegepunkt. (Bei den meisten Gesellschaften Leistung erst ab 3 Pflegepunkten, oder noch höher)
Ist es möglich Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Nachhinein noch zu erhöhen? (steigender Lebensstandart, höherer Eigenverdienst...)
Keine Anmeldefristen für den BUZ - Leistungsfall
Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch fahrlässige Verstösse, z.Bsp.: Verkehrsdelikte
Berufsunfähigkeit ist eines der größten und dennoch meist unterschätzten Risiken!
Ursachen für Berufsunfähigkeit:
28% Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen
22,65% Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
15,51% sonstige Erkrankungen
15,07% Krebs u.ä.
10,14% Unfälle
7,96% Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
Quelle: MORGEN & MORGEN, Stand April 2013