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Quickinfo

Wie sichere ich mich richtig gegen Berufsunfähigkeit ab?
Es gibt eigentlich keine Personengruppe, die ohne privaten Berufsunfähigkeitsschutz auskommen kann. Denn es ist notwendig für alle, die mit der Arbeitskraft sowohl Ihren eigenen Lebensstandart als auch den von Angehörigen verlieren würden. Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben überdies seit 01.Januar 2001 keinen Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit mehr, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. (Näheres dazu finden Sie links unter "Berufsunfähigkeit".) Enorm wichtig ist die Eigeninitiative aber für bestimmte Personen. Wir haben einmal kurz dargestellt, wie Ihre gesetzlichen Ansprüche bei Erwerbsminderung aussehen würden.

Schüler: Das Problem
Schüler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei der Erwerbsminderung. Eine schwere, lang andauernde Krankheit oder ein Unfall kann eine Schulunterbrechung verursachen, den Schulabschluss verzögern oder sogar einen Berufseinstieg unmöglich machen.

Studenten: Das Problem
Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung meist nicht versichert* und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können die Studiendauer verlängern, die eingeschlagene Studienrichtung unmöglich machen, oder evtl. sogar das endgültige Aus jeglichen Studiums und der beruflichen Zukunft bedeuten. * Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner.

Berufseinsteiger: Das Problem
Auszubildende haben bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren eine gewisse Grundabsicherung für Erwerbsminderung (allerdings auch nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit - nicht für Berufsunfähigkeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.

So genannte "besserverdienende" Arbeitnehmer: Das Problem
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die volle Erwerbsminderungs-rente rund 34 %, die halbe rund 17 %, des Bruttoeinkommens (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Geht man von einem Nettoeinkommen von rund 65 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzen 12 Monate aus, beträgt die Versorgungslücke somit mindestens 45 % des Gehaltes.

"Singles": Das Problem
Mit der ständigen wachsenden Zahl der Alleinstehenden im erwerbsfähigem Alter ergibt sich ein erneutes Problem. Denn im Falle einer Erwerbsminderung können Sie sich finanziell nur auf sich selbst verlassen. Hierzu zählt dann ausschließlich die eigene Vorsorge. Auch in vielen Partnerschaften möchte jeder auf eigenen Beinen stehen.

Selbständige: Das Problem
Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert* und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. * Ausnahme z.B.: Sie sind ein versicherungspflichtiger Selbständiger (z.B. selbständiger Handwerker)

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